@ -181,12 +181,6 @@ Programms zu einer (strafbaren) Urheberrechtsverletzung wird.
@@ -181,12 +181,6 @@ Programms zu einer (strafbaren) Urheberrechtsverletzung wird.
einen gerichtlichen Vergleich Bedingungen auferlegt werden, die der
GPL widersprechen, so entbindet dies den Lizenznehmer nicht von der
Einhaltung der GPL. Näheres regelt § 7 GPL.
6. Wenn die Verbreitung oder die Benutzung des Programms in bestimmten
Staaten durch Patent- oder Urheberrecht eingeschränkt ist, kann der
Lizenznehmer bei der Verbreitung des Programms durch einen
entsprechenden Vermerk bestimmen, dass die Verbreitung des Programms
in bestimmten Staaten ausgeschlossen ist. Näheres regelt § 8 GPL.