diff --git a/CampusSource · AGB und Lizenz.html b/CampusSource · AGB und Lizenz.html index 9d7c4e4..cea78c3 100644 --- a/CampusSource · AGB und Lizenz.html +++ b/CampusSource · AGB und Lizenz.html @@ -181,13 +181,7 @@ Programms zu einer (strafbaren) Urheberrechtsverletzung wird. einen gerichtlichen Vergleich Bedingungen auferlegt werden, die der GPL widersprechen, so entbindet dies den Lizenznehmer nicht von der Einhaltung der GPL. Näheres regelt § 7 GPL. - 6. Wenn die Verbreitung oder die Benutzung des Programms in bestimmten - Staaten durch Patent- oder Urheberrecht eingeschränkt ist, kann der - Lizenznehmer bei der Verbreitung des Programms durch einen - entsprechenden Vermerk bestimmen, dass die Verbreitung des Programms - in bestimmten Staaten ausgeschlossen ist. Näheres regelt § 8 GPL. - - + 5. Schutzrechte Dritter Der Lizenzgeber geht davon aus, dass der Besitz und der vertragsgemäße