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@@ -181,13 +181,7 @@ Programms zu einer (strafbaren) Urheberrechtsverletzung wird.
einen gerichtlichen Vergleich Bedingungen auferlegt werden, die der
GPL widersprechen, so entbindet dies den Lizenznehmer nicht von der
Einhaltung der GPL. Näheres regelt § 7 GPL.
- 6. Wenn die Verbreitung oder die Benutzung des Programms in bestimmten
- Staaten durch Patent- oder Urheberrecht eingeschränkt ist, kann der
- Lizenznehmer bei der Verbreitung des Programms durch einen
- entsprechenden Vermerk bestimmen, dass die Verbreitung des Programms
- in bestimmten Staaten ausgeschlossen ist. Näheres regelt § 8 GPL.
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5. Schutzrechte Dritter
Der Lizenzgeber geht davon aus, dass der Besitz und der vertragsgemäße