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CampusSource · AGB und Lizenz |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Lizenz |
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Mit CampusSource wird die Nutzung universitärer Entwicklungen durch Dritte zu |
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den Bedingungen der General GNU Public Licence (GPL) ermöglicht, die eine der |
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bekanntesten Opensource-Lizenzen ist. |
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Die GPL ist eine Lizenz, die dem amerikanischen Recht, nicht jedoch dem |
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deutschen Recht genügt. So sind einige Passagen der GPL nach dem deutschen Recht |
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nicht wirksam. CampusSource hat aus diesem Grunde Allgemeine |
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Geschäftsbedingungen formuliert, die die Interpretation der GPL unter deutschem |
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Recht vornimmt und ergänzt. |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die |
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Nutzung der Software der Initiative CampusSource |
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1. Vorbemerkung |
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem |
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Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die FernUniversität Hagen, diese |
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wiederum vertreten durch die Geschäftsstelle der Initiative CampusSource bei der |
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FernUniversität Hagen, Universitätsstraße 11, D-58097 Hagen (im Folgenden |
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»Lizenzgeber« genannt) und dem Nutzer (im Folgenden »Lizenznehmer« genannt) der |
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CampusSource-Software. Sie sind ebenso wie die GNU General Public License (siehe |
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dazu Abschnitt 4 »Lizenz«) Bestandteil des zwischen dem Lizenzgeber und dem |
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Lizenznehmer geschlossenen Vertrages. |
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Die GNU General Public License (im Folgenden GPL genannt) finden Sie im Internet |
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unter www.gnu.org/copyleft/gpl.html, eine deutsche Übersetzung unter |
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www.gnu.de/gpl-ger.html. |
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2. Vertragsgegenstand |
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Gegenstand des Vertragsangebotes des Lizenzgebers ist die auf diesem Server |
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befindliche Software des CampusSource-Projektes (im Folgenden »Software« |
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genannt) und dazugehöriges Begleitmaterial. |
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Der Lizenzgeber bietet dem Lizenznehmer nach erfolgter Registrierung die |
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folgenden Leistungen an: |
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Der Lizenzgeber verschafft dem Lizenznehmer die Möglichkeit, auf |
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elektronischem Weg Zugang zur Software, deren Dokumentation und zu |
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Erfahrungsberichten zu erhalten und sich einen Überblick über das |
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Softwareangebot zu verschaffen. |
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Der Lizenzgeber gestattet dem Lizenznehmer, die Software physikalisch |
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downzuloaden. |
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Der Lizenzgeber überträgt die in Abschnitt 4 »Lizenz« näher bezeichneten |
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Nutzungsrechte auf den Lizenznehmer. |
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Lizenzgeber und Lizenznehmer sind sich einig darüber, dass die Inanspruchnahme |
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der unter 1.) bis 3.) angebotenen Leistungen unentgeltlich, schenkungsweise |
||||
erfolgen soll. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Lizenzgeber irgendwelche |
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durch die Nutzung des Angebots entstandenen Kosten übernimmt. |
||||
Sofern der Lizenznehmer die Software bearbeitet und diese Bearbeitung Dritten |
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zugänglich macht, ist er verpflichtet, dem Lizenzgeber auch eine Kopie der |
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Bearbeitung kostenlos zukommen zu lassen, oder, sofern die Bearbeitung |
||||
öffentlich und kostenlos zugänglich ist, dem Lizenzgeber die Quelle mitzuteilen. |
||||
Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Nebenpflichten |
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stellen keine Gegenleistung im Sinne des Bürgerlichen Rechts dar und sind für |
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den Lizenznehmer verbindlich. Nicht Gegenstand des Vertrages sind irgendeine |
||||
Form von Softwareinstallation, Softwarepflege oder Beratung im Zusammenhang mit |
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der Software. Insbesondere wird durch die mit der Software beigefügte oder für |
||||
die Software bereitgestellte Information oder Dokumentation kein |
||||
Beratungsvertrag angeboten. Wenn Sie solche Dienstleistungen wünschen, wenden |
||||
Sie sich an die Geschäftsstelle der Initiative CampusSource. |
||||
Der Lizenzgeber behält sich vor, das Leistungsangebot jederzeit einzustellen. |
||||
Bezüglich bereits empfangener Leistungen bleiben die Verpflichtungen beider |
||||
Parteien hiervon unberührt, insbesondere entfallen dadurch nicht die in diesen |
||||
Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Nebenpflichten des Lizenznehmers. |
||||
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Lizenznehmer |
||||
das oben genannte Leistungspaket nur teilweise in Anspruch nimmt. |
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3. Sorgfaltspflichten des Lizenznehmers |
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Der Lizenznehmer ist verpflichtet, sein Passwort sorgfältig aufzubewahren und |
||||
Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Lizenznehmer haftet für alle Schäden, |
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die aus der Verletzung dieser Sorgfaltspflicht entstehen. |
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4. Lizenz |
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Die Nutzungsrechte, welche der Lizenznehmer erhält, ergeben sich aus der GNU |
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General Public License. Diese Nutzungsrechte sind dinglich - im Sinne des |
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Urheberrechts - mit der Software verknüpft und gelten auch dann, wenn der |
||||
Lizenznehmer keine Kenntnis davon nimmt. Die GNU General Public License (im |
||||
Folgenden GPL genannt) finden Sie im Internet unter |
||||
www.gnu.org/copyleft/gpl.html, eine deutsche Übersetzung unter |
||||
www.gnu.de/gpl-ger.html. |
||||
Die GPL ist zu dem Zweck entworfen worden, dass Sie die unter diese Lizenz |
||||
gestellte Software weitergeben und verändern dürfen. Wenn Sie die Software |
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verändern und weitergeben, müssen Sie den Quellcode der bearbeiteten Software |
||||
wieder unter die GPL stellen und den Quellcode zugänglich machen, so dass auch |
||||
andere von Ihrem Werk profitieren, wie auch Sie von der erhaltenen Software |
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profitiert haben. Auf diese Art und Weise soll ein System von jedermann frei |
||||
zugänglicher Software geschaffen werden. |
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Der Lizenzgeber weist den Lizenznehmer darauf hin, dass die GPL in den USA |
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entworfen wurde und daher einige Bestimmungen nach deutschem Recht nicht wirksam |
||||
sind oder in Deutschland rechtlich anders beurteilt werden als in den USA: |
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Die Formulierung »You may charge a fee for the physical act of transferring a |
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copy« in Abschnitt 1 der GPL ist nach deutschem Recht so zu verstehen, dass |
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nur eine angemessene, marktübliche Gegenleistung für die Anfertigung einer |
||||
Kopie verlangt werden darf. Sofern eine das marktübliche überschreitende |
||||
Gegenleistung für das Anfertigen von Kopien verlangt werden würde, hätte dies |
||||
neben einer möglichen Lizenzverletzung zur Folge, dass die durch die |
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kostenlose Weitergabe bestehende Haftungsprivilegierung wegfallen könnte und |
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der Lizenznehmer wie ein Verkäufer oder Unternehmer (Werkvertrag) bei Mängeln |
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auf Schadensersatz haftet. |
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Abschnitt 11 und 12 der GPL (Haftungsausschluss) verstoßen gegen das »Gesetz |
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zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen« (AGBG) und sind |
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nach deutschem Recht unwirksam. An ihre Stelle treten die entsprechenden |
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Bestimmungen des Bürgerlichen Rechts §§ 521ff. (Haftung des Schenkers). |
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Es folgt eine kurze unvollständige Zusammenfassung der GPL. Der Lizenznehmer ist |
||||
verpflichtet, die weiterführenden und präziseren Bestimmungen der GPL zu |
||||
beachten. Der Lizenznehmer wird darauf hingewiesen, dass die GPL einige |
||||
(auflösende) Bedingungen enthält, bei deren Verletzung die dem Lizenznehmer |
||||
übertragenen Nutzungsrechte automatisch ohne jeden Widerruf erlöschen und eine |
||||
weitere Nutzung des Programms zu einer (strafbaren) Urheberrechtsverletzung |
||||
wird. |
||||
Die Lizenz erlaubt dem Lizenznehmer das Ausführen der Programme zu jedem |
||||
Zweck. Gesetzliche Einschränkungen werden hiervon nicht berührt. |
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||||
Der Lizenznehmer darf unveränderte Kopien des Quellcodes anfertigen und |
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weiterverbreiten, unter der Bedingung, dass mit der Kopie ein entsprechender |
||||
Urheberrechtsvermerk sowie ein Haftungsausschluß veröffentlicht wird und dass |
||||
alle die GPL betreffenden Hinweise unverändert weitergegeben werden. Ein |
||||
Entgelt darf nur für die Anfertigung von Kopien oder für das Anbieten einer |
||||
Garantie genommen werden. Näheres enthält § 1 GPL. |
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Der Lizenznehmer darf das Programm verändern und die so entstandene |
||||
Bearbeitung unter der Bedingung vervielfältigen und verbreiten, dass er einen |
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auffälligen Vermerk über die vorgenommenen Modifizierungen anbringt, die |
||||
Kopien der Bearbeitung ohne Lizenzgebühren unter den Bedingungen der GPL |
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verbreitet und dafür sorgt, dass das Programm bei interaktiver Nutzung einen |
||||
Urheberrechtsvermerk ausgibt. Näheres regelt § 2 GPL. |
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Der Lizenznehmer darf das Programm oder eine Bearbeitung als Objectcode oder |
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in ausführbarer Form unter Berücksichtigung der letzten beiden Abschnitte |
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unter der Bedingung vervielfältigen und verbreiten, dass er den Quelltext |
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beifügt oder eine der in § 3 GPL genannten Alternativen erfüllt. Näheres |
||||
regelt § 3 GPL. |
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Sollte dem Lizenznehmer infolge eines Gerichtsurteils oder durch einen |
||||
gerichtlichen Vergleich Bedingungen auferlegt werden, die der GPL |
||||
widersprechen, so entbindet dies den Lizenznehmer nicht von der Einhaltung der |
||||
GPL. Näheres regelt § 7 GPL. |
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||||
Wenn die Verbreitung oder die Benutzung des Programms in bestimmten Staaten |
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durch Patent- oder Urheberrecht eingeschränkt ist, kann der Lizenznehmer bei |
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der Verbreitung des Programms durch einen entsprechenden Vermerk bestimmen, |
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dass die Verbreitung des Programms in bestimmten Staaten ausgeschlossen ist. |
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Näheres regelt § 8 GPL. |
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5. Schutzrechte Dritter |
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Der Lizenzgeber geht davon aus, dass der Besitz und der vertragsgemäße Gebrauch |
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der Software keine Schutzrechte Dritter für den Bereich der BRD beeinträchtigt. |
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Im Zusammenhang mit einer möglichen Beeinträchtigung der Schutzrechte Dritter |
||||
werden die folgenden Nebenpflichten vereinbart: |
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Der Lizenznehmer verpflichtet sich, dass er weder für sich noch im Auftrag |
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eines Dritten die Software zu dem Zweck verwendet, diese nach |
||||
Schutzrechtsverletzungen zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. |
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Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Lizenzgeber unverzüglich zu |
||||
benachrichtigen, wenn Dritte Schutzrechtsverletzungen geltend machen. |
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Hat der Lizenznehmer den Eindruck, dass die Software Patente oder andere |
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Schutzrechte Dritter verletzt, so ist er verpflichtet, den Lizenzgeber |
||||
unverzüglich schriftlich unter Beifügung einer genauen Beschreibung der |
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Verletzungshandlung zu unterrichten. Es ist dem Lizenznehmer untersagt, andere |
||||
natürliche oder juristische Personen ohne schriftliches Einverständnis des |
||||
Lizenzgebers zu informieren. |
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Bei Verletzung einer der obigen Nebenpflichten verpflichtet sich der |
||||
Lizenznehmer, dem Lizenzgeber Schadensersatz für alle durch die Verletzung |
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entstandenen Schäden (einschließlich der Prozeßkosten) zu leisten. Ist die |
||||
Verletzung einer solchen Nebenpflicht festgestellt, so genügt es, wenn der |
||||
Lizenzgeber plausibel darlegt, dass der Schaden durch die Verletzung entstanden |
||||
ist. Den Lizenznehmer trifft die volle Beweislast für das Gegenteil. Der |
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Lizenznehmer verpflichtet sich, dem Lizenzgeber alle Auskünfte im Zusammenhang |
||||
mit der Verletzung einer der obigen Nebenpflichten zu erteilen. |
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Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass zur CampusSource-Software nicht die |
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Software anderer Hersteller gehört, mit der die CampusSource-Software |
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zusammenarbeiten kann oder die für den Betrieb der CampusSource-Software |
||||
notwendigerweise vorhanden sein muss, wie z. B. WWW-Server, |
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Funktionsbibliotheken, Werkzeugsysteme und Datenbankmanagementsysteme. Die |
||||
Lizenzen für diese Software müssen vom jeweiligen Hersteller separat erworben |
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werden. Die GPL gilt für diese Software in der Regel nicht. |
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6. Datenschutz |
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Der Lizenzgeber verpflichtet sich, bezüglich der bei der Registrierung |
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angegebenen Daten die einschlägigen landes- und bundesrechtlichen |
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Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Alle Verbindungen zu diesem Server im |
||||
Download- und Registrierbereich werden in einem LOG-File aufgezeichnet. |
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7. Schriftform |
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Alle Nebenabreden, die zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer |
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abgeschlossen werden, bedürfen der Schriftform. Eine Abänderung oder Aufhebung |
||||
dieser Klausel bedarf ebenfalls der Schriftform. |
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8. Gerichtsstand |
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Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hagen, sofern der |
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Lizenznehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein |
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öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. |
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Die Parteien vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts. Sollte nach |
||||
Internationalem Verfahrensrecht die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts |
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möglich sein, so vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit der deutschen |
||||
Gerichtsbarkeit und innerhalb Deutschlands die Zuständigkeit des Amtsgerichtes |
||||
bzw. Landgerichtes Hagen. Bezüglich der in Abschnitt 5 »Schutzrechte Dritter« |
||||
festgelegten Nebenpflichten des Lizenznehmers kann der Lizenzgeber abweichend |
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von Satz 3 ein beliebiges international zuständiges Gericht anrufen. |
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© 2000 CampusSource Alle Rechte vorbehalten |
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@ -0,0 +1,5 @@
@@ -0,0 +1,5 @@
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# Hochschul-Repository_Skeleton |
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||||
Verzeichnisstruktur einer SuperX/BI Webanwendung |
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||||
Basis Verzeichnisstruktur einer SuperX/-Edustore Webanwendung |
@ -0,0 +1,6 @@
@@ -0,0 +1,6 @@
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#files or directories to be excluded: |
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.* |
||||
excludes* |
||||
includes* |
||||
rsync_to_h1.x |
||||
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@ -0,0 +1,21 @@
@@ -0,0 +1,21 @@
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||||
#!/bin/bash |
||||
#Synchronisierung webapp zum Zielserver |
||||
#Benutzer Variablen: |
||||
#REMOTE_HOST ->Ziel-Hostname |
||||
#REMOTE_USER ->Ziel-Benutzerkennung |
||||
#REMOTE_DIR -> Zielpfad |
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#TODO: in LOCAL_DIR gelöschte Dateien werden nicht im REMOTE_DIR gelöscht |
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||||
if [ "$LOCAL_DIR" = "" ] |
||||
then |
||||
LOCAL_DIR=`pwd` |
||||
fi |
||||
|
||||
if [ "$REMOTE_HOST" = "" ] |
||||
then |
||||
rsync -L -rauvz --delete --include="*/" --include-from=includes.txt.sam --exclude="*" $LOCAL_DIR/* $REMOTE_DIR |
||||
else |
||||
rsync -L -rauvz --delete --include="*/" --include-from=includes.txt.sam --exclude="*" -e ssh $LOCAL_DIR/* "$REMOTE_USER"@"$REMOTE_HOST":$REMOTE_DIR |
||||
fi |
||||
|
@ -0,0 +1,23 @@
@@ -0,0 +1,23 @@
|
||||
#!/bin/bash |
||||
#Synchronisierung webapp zum Zielserver |
||||
#Benutzer Variablen: |
||||
#REMOTE_HOST ->Ziel-Hostname |
||||
#REMOTE_USER ->Ziel-Benutzerkennung |
||||
#REMOTE_DIR -> Zielpfad |
||||
|
||||
#TODO: in LOCAL_DIR gelöschte Dateien werden nicht im REMOTE_DIR gelöscht |
||||
#TODO: webapps Ordner bei SuperX Platform |
||||
if [ "$LOCAL_DIR" = "" ] |
||||
then |
||||
LOCAL_DIR=`pwd` |
||||
fi |
||||
|
||||
|
||||
|
||||
if [ "$REMOTE_HOST" = "" ] |
||||
then |
||||
rsync -L -rauvz --delete --include="*/" --include-from=includes.txt.sam --exclude="*" $LOCAL_DIR/WEB-INF/conf/edustore/db/* $REMOTE_DIR/db |
||||
else |
||||
rsync -L -rauvz --delete --include="*/" --include-from=includes.txt.sam --exclude="*" -e ssh $LOCAL_DIR/WEB-INF/conf/edustore/db/* "$REMOTE_USER"@"$REMOTE_HOST":$REMOTE_DIR/db |
||||
fi |
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