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CampusSource · AGB und Lizenz | 
				
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Lizenz | 
				
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Mit CampusSource wird die Nutzung universitärer Entwicklungen durch Dritte zu  | 
				
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den Bedingungen der General GNU Public Licence (GPL) ermöglicht, die eine der  | 
				
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bekanntesten Opensource-Lizenzen ist. | 
				
			||||
Die GPL ist eine Lizenz, die dem amerikanischen Recht, nicht jedoch dem  | 
				
			||||
deutschen Recht genügt. So sind einige Passagen der GPL nach dem deutschen Recht  | 
				
			||||
nicht wirksam. CampusSource hat aus diesem Grunde Allgemeine  | 
				
			||||
Geschäftsbedingungen formuliert, die die Interpretation der GPL unter deutschem  | 
				
			||||
Recht vornimmt und ergänzt. | 
				
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die | 
				
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Nutzung der Software der Initiative CampusSource | 
				
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1. Vorbemerkung | 
				
			||||
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem  | 
				
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Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die FernUniversität Hagen, diese  | 
				
			||||
wiederum vertreten durch die Geschäftsstelle der Initiative CampusSource bei der  | 
				
			||||
FernUniversität Hagen, Universitätsstraße 11, D-58097 Hagen (im Folgenden  | 
				
			||||
»Lizenzgeber« genannt) und dem Nutzer (im Folgenden »Lizenznehmer« genannt) der  | 
				
			||||
CampusSource-Software. Sie sind ebenso wie die GNU General Public License (siehe  | 
				
			||||
dazu Abschnitt 4 »Lizenz«) Bestandteil des zwischen dem Lizenzgeber und dem  | 
				
			||||
Lizenznehmer geschlossenen Vertrages. | 
				
			||||
Die GNU General Public License (im Folgenden GPL genannt) finden Sie im Internet  | 
				
			||||
unter www.gnu.org/copyleft/gpl.html, eine deutsche Übersetzung unter  | 
				
			||||
www.gnu.de/gpl-ger.html.  | 
				
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2. Vertragsgegenstand | 
				
			||||
Gegenstand des Vertragsangebotes des Lizenzgebers ist die auf diesem Server  | 
				
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befindliche Software des CampusSource-Projektes (im Folgenden »Software«  | 
				
			||||
genannt) und dazugehöriges Begleitmaterial. | 
				
			||||
Der Lizenzgeber bietet dem Lizenznehmer nach erfolgter Registrierung die  | 
				
			||||
folgenden Leistungen an: | 
				
			||||
  Der Lizenzgeber verschafft dem Lizenznehmer die Möglichkeit, auf  | 
				
			||||
  elektronischem Weg Zugang zur Software, deren Dokumentation und zu  | 
				
			||||
  Erfahrungsberichten zu erhalten und sich einen Überblick über das  | 
				
			||||
  Softwareangebot zu verschaffen. | 
				
			||||
 | 
				
			||||
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			||||
  Der Lizenzgeber gestattet dem Lizenznehmer, die Software physikalisch  | 
				
			||||
  downzuloaden. | 
				
			||||
 | 
				
			||||
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			||||
  Der Lizenzgeber überträgt die in Abschnitt 4 »Lizenz« näher bezeichneten  | 
				
			||||
  Nutzungsrechte auf den Lizenznehmer. | 
				
			||||
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			||||
 | 
				
			||||
Lizenzgeber und Lizenznehmer sind sich einig darüber, dass die Inanspruchnahme  | 
				
			||||
der unter 1.) bis 3.) angebotenen Leistungen unentgeltlich, schenkungsweise  | 
				
			||||
erfolgen soll. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Lizenzgeber irgendwelche  | 
				
			||||
durch die Nutzung des Angebots entstandenen Kosten übernimmt. | 
				
			||||
Sofern der Lizenznehmer die Software bearbeitet und diese Bearbeitung Dritten  | 
				
			||||
zugänglich macht, ist er verpflichtet, dem Lizenzgeber auch eine Kopie der  | 
				
			||||
Bearbeitung kostenlos zukommen zu lassen, oder, sofern die Bearbeitung  | 
				
			||||
öffentlich und kostenlos zugänglich ist, dem Lizenzgeber die Quelle mitzuteilen. | 
				
			||||
Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Nebenpflichten  | 
				
			||||
stellen keine Gegenleistung im Sinne des Bürgerlichen Rechts dar und sind für  | 
				
			||||
den Lizenznehmer verbindlich. Nicht Gegenstand des Vertrages sind irgendeine  | 
				
			||||
Form von Softwareinstallation, Softwarepflege oder Beratung im Zusammenhang mit  | 
				
			||||
der Software. Insbesondere wird durch die mit der Software beigefügte oder für  | 
				
			||||
die Software bereitgestellte Information oder Dokumentation kein  | 
				
			||||
Beratungsvertrag angeboten. Wenn Sie solche Dienstleistungen wünschen, wenden  | 
				
			||||
Sie sich an die Geschäftsstelle der Initiative CampusSource. | 
				
			||||
Der Lizenzgeber behält sich vor, das Leistungsangebot jederzeit einzustellen.  | 
				
			||||
Bezüglich bereits empfangener Leistungen bleiben die Verpflichtungen beider  | 
				
			||||
Parteien hiervon unberührt, insbesondere entfallen dadurch nicht die in diesen  | 
				
			||||
Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Nebenpflichten des Lizenznehmers. | 
				
			||||
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Lizenznehmer  | 
				
			||||
das oben genannte Leistungspaket nur teilweise in Anspruch nimmt. | 
				
			||||
 | 
				
			||||
 | 
				
			||||
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			||||
3. Sorgfaltspflichten des Lizenznehmers | 
				
			||||
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, sein Passwort sorgfältig aufzubewahren und  | 
				
			||||
Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Lizenznehmer haftet für alle Schäden,  | 
				
			||||
die aus der Verletzung dieser Sorgfaltspflicht entstehen. | 
				
			||||
 | 
				
			||||
 | 
				
			||||
 | 
				
			||||
4. Lizenz | 
				
			||||
Die Nutzungsrechte, welche der Lizenznehmer erhält, ergeben sich aus der GNU  | 
				
			||||
General Public License. Diese Nutzungsrechte sind dinglich - im Sinne des  | 
				
			||||
Urheberrechts - mit der Software verknüpft und gelten auch dann, wenn der  | 
				
			||||
Lizenznehmer keine Kenntnis davon nimmt. Die GNU General Public License (im  | 
				
			||||
Folgenden GPL genannt) finden Sie im Internet unter  | 
				
			||||
www.gnu.org/copyleft/gpl.html, eine deutsche Übersetzung unter  | 
				
			||||
www.gnu.de/gpl-ger.html. | 
				
			||||
Die GPL ist zu dem Zweck entworfen worden, dass Sie die unter diese Lizenz  | 
				
			||||
gestellte Software weitergeben und verändern dürfen. Wenn Sie die Software  | 
				
			||||
verändern und weitergeben, müssen Sie den Quellcode der bearbeiteten Software  | 
				
			||||
wieder unter die GPL stellen und den Quellcode zugänglich machen, so dass auch  | 
				
			||||
andere von Ihrem Werk profitieren, wie auch Sie von der erhaltenen Software  | 
				
			||||
profitiert haben. Auf diese Art und Weise soll ein System von jedermann frei  | 
				
			||||
zugänglicher Software geschaffen werden. | 
				
			||||
Der Lizenzgeber weist den Lizenznehmer darauf hin, dass die GPL in den USA  | 
				
			||||
entworfen wurde und daher einige Bestimmungen nach deutschem Recht nicht wirksam  | 
				
			||||
sind oder in Deutschland rechtlich anders beurteilt werden als in den USA: | 
				
			||||
  Die Formulierung »You may charge a fee for the physical act of transferring a  | 
				
			||||
  copy« in Abschnitt 1 der GPL ist nach deutschem Recht so zu verstehen, dass  | 
				
			||||
  nur eine angemessene, marktübliche Gegenleistung für die Anfertigung einer  | 
				
			||||
  Kopie verlangt werden darf. Sofern eine das marktübliche überschreitende  | 
				
			||||
  Gegenleistung für das Anfertigen von Kopien verlangt werden würde, hätte dies  | 
				
			||||
  neben einer möglichen Lizenzverletzung zur Folge, dass die durch die  | 
				
			||||
  kostenlose Weitergabe bestehende Haftungsprivilegierung wegfallen könnte und  | 
				
			||||
  der Lizenznehmer wie ein Verkäufer oder Unternehmer (Werkvertrag) bei Mängeln  | 
				
			||||
  auf Schadensersatz haftet. | 
				
			||||
 | 
				
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			||||
  Abschnitt 11 und 12 der GPL (Haftungsausschluss) verstoßen gegen das »Gesetz  | 
				
			||||
  zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen« (AGBG) und sind  | 
				
			||||
  nach deutschem Recht unwirksam. An ihre Stelle treten die entsprechenden  | 
				
			||||
  Bestimmungen des Bürgerlichen Rechts §§ 521ff. (Haftung des Schenkers). | 
				
			||||
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			||||
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			||||
Es folgt eine kurze unvollständige Zusammenfassung der GPL. Der Lizenznehmer ist  | 
				
			||||
verpflichtet, die weiterführenden und präziseren Bestimmungen der GPL zu  | 
				
			||||
beachten. Der Lizenznehmer wird darauf hingewiesen, dass die GPL einige  | 
				
			||||
(auflösende) Bedingungen enthält, bei deren Verletzung die dem Lizenznehmer  | 
				
			||||
übertragenen Nutzungsrechte automatisch ohne jeden Widerruf erlöschen und eine  | 
				
			||||
weitere Nutzung des Programms zu einer (strafbaren) Urheberrechtsverletzung  | 
				
			||||
wird. | 
				
			||||
  Die Lizenz erlaubt dem Lizenznehmer das Ausführen der Programme zu jedem  | 
				
			||||
  Zweck. Gesetzliche Einschränkungen werden hiervon nicht berührt. | 
				
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			||||
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			||||
  Der Lizenznehmer darf unveränderte Kopien des Quellcodes anfertigen und  | 
				
			||||
  weiterverbreiten, unter der Bedingung, dass mit der Kopie ein entsprechender  | 
				
			||||
  Urheberrechtsvermerk sowie ein Haftungsausschluß veröffentlicht wird und dass  | 
				
			||||
  alle die GPL betreffenden Hinweise unverändert weitergegeben werden. Ein  | 
				
			||||
  Entgelt darf nur für die Anfertigung von Kopien oder für das Anbieten einer  | 
				
			||||
  Garantie genommen werden. Näheres enthält § 1 GPL. | 
				
			||||
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			||||
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			||||
  Der Lizenznehmer darf das Programm verändern und die so entstandene  | 
				
			||||
  Bearbeitung unter der Bedingung vervielfältigen und verbreiten, dass er einen  | 
				
			||||
  auffälligen Vermerk über die vorgenommenen Modifizierungen anbringt, die  | 
				
			||||
  Kopien der Bearbeitung ohne Lizenzgebühren unter den Bedingungen der GPL  | 
				
			||||
  verbreitet und dafür sorgt, dass das Programm bei interaktiver Nutzung einen  | 
				
			||||
  Urheberrechtsvermerk ausgibt. Näheres regelt § 2 GPL. | 
				
			||||
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			||||
  Der Lizenznehmer darf das Programm oder eine Bearbeitung als Objectcode oder  | 
				
			||||
  in ausführbarer Form unter Berücksichtigung der letzten beiden Abschnitte  | 
				
			||||
  unter der Bedingung vervielfältigen und verbreiten, dass er den Quelltext  | 
				
			||||
  beifügt oder eine der in § 3 GPL genannten Alternativen erfüllt. Näheres  | 
				
			||||
  regelt § 3 GPL. | 
				
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			||||
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			||||
  Sollte dem Lizenznehmer infolge eines Gerichtsurteils oder durch einen  | 
				
			||||
  gerichtlichen Vergleich Bedingungen auferlegt werden, die der GPL  | 
				
			||||
  widersprechen, so entbindet dies den Lizenznehmer nicht von der Einhaltung der  | 
				
			||||
  GPL. Näheres regelt § 7 GPL. | 
				
			||||
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			||||
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			||||
  Wenn die Verbreitung oder die Benutzung des Programms in bestimmten Staaten  | 
				
			||||
  durch Patent- oder Urheberrecht eingeschränkt ist, kann der Lizenznehmer bei  | 
				
			||||
  der Verbreitung des Programms durch einen entsprechenden Vermerk bestimmen,  | 
				
			||||
  dass die Verbreitung des Programms in bestimmten Staaten ausgeschlossen ist.  | 
				
			||||
  Näheres regelt § 8 GPL. | 
				
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			||||
5. Schutzrechte Dritter | 
				
			||||
Der Lizenzgeber geht davon aus, dass der Besitz und der vertragsgemäße Gebrauch  | 
				
			||||
der Software keine Schutzrechte Dritter für den Bereich der BRD beeinträchtigt.  | 
				
			||||
Im Zusammenhang mit einer möglichen Beeinträchtigung der Schutzrechte Dritter  | 
				
			||||
werden die folgenden Nebenpflichten vereinbart: | 
				
			||||
  Der Lizenznehmer verpflichtet sich, dass er weder für sich noch im Auftrag  | 
				
			||||
  eines Dritten die Software zu dem Zweck verwendet, diese nach  | 
				
			||||
  Schutzrechtsverletzungen zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. | 
				
			||||
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			||||
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			||||
  Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Lizenzgeber unverzüglich zu  | 
				
			||||
  benachrichtigen, wenn Dritte Schutzrechtsverletzungen geltend machen. | 
				
			||||
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			||||
  Hat der Lizenznehmer den Eindruck, dass die Software Patente oder andere  | 
				
			||||
  Schutzrechte Dritter verletzt, so ist er verpflichtet, den Lizenzgeber  | 
				
			||||
  unverzüglich schriftlich unter Beifügung einer genauen Beschreibung der  | 
				
			||||
  Verletzungshandlung zu unterrichten. Es ist dem Lizenznehmer untersagt, andere  | 
				
			||||
  natürliche oder juristische Personen ohne schriftliches Einverständnis des  | 
				
			||||
  Lizenzgebers zu informieren. | 
				
			||||
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			||||
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			||||
Bei Verletzung einer der obigen Nebenpflichten verpflichtet sich der  | 
				
			||||
Lizenznehmer, dem Lizenzgeber Schadensersatz für alle durch die Verletzung  | 
				
			||||
entstandenen Schäden (einschließlich der Prozeßkosten) zu leisten. Ist die  | 
				
			||||
Verletzung einer solchen Nebenpflicht festgestellt, so genügt es, wenn der  | 
				
			||||
Lizenzgeber plausibel darlegt, dass der Schaden durch die Verletzung entstanden  | 
				
			||||
ist. Den Lizenznehmer trifft die volle Beweislast für das Gegenteil. Der  | 
				
			||||
Lizenznehmer verpflichtet sich, dem Lizenzgeber alle Auskünfte im Zusammenhang  | 
				
			||||
mit der Verletzung einer der obigen Nebenpflichten zu erteilen. | 
				
			||||
Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass zur CampusSource-Software nicht die  | 
				
			||||
Software anderer Hersteller gehört, mit der die CampusSource-Software  | 
				
			||||
zusammenarbeiten kann oder die für den Betrieb der CampusSource-Software  | 
				
			||||
notwendigerweise vorhanden sein muss, wie z. B. WWW-Server,  | 
				
			||||
Funktionsbibliotheken, Werkzeugsysteme und Datenbankmanagementsysteme. Die  | 
				
			||||
Lizenzen für diese Software müssen vom jeweiligen Hersteller separat erworben  | 
				
			||||
werden. Die GPL gilt für diese Software in der Regel nicht. | 
				
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			||||
6. Datenschutz | 
				
			||||
Der Lizenzgeber verpflichtet sich, bezüglich der bei der Registrierung  | 
				
			||||
angegebenen Daten die einschlägigen landes- und bundesrechtlichen  | 
				
			||||
Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Alle Verbindungen zu diesem Server im  | 
				
			||||
Download- und Registrierbereich werden in einem LOG-File aufgezeichnet. | 
				
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			||||
7. Schriftform | 
				
			||||
Alle Nebenabreden, die zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer  | 
				
			||||
abgeschlossen werden, bedürfen der Schriftform. Eine Abänderung oder Aufhebung  | 
				
			||||
dieser Klausel bedarf ebenfalls der Schriftform. | 
				
			||||
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			||||
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			||||
8. Gerichtsstand | 
				
			||||
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hagen, sofern der  | 
				
			||||
Lizenznehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein  | 
				
			||||
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. | 
				
			||||
Die Parteien vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts. Sollte nach  | 
				
			||||
Internationalem Verfahrensrecht die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts  | 
				
			||||
möglich sein, so vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit der deutschen  | 
				
			||||
Gerichtsbarkeit und innerhalb Deutschlands die Zuständigkeit des Amtsgerichtes  | 
				
			||||
bzw. Landgerichtes Hagen. Bezüglich der in Abschnitt 5 »Schutzrechte Dritter«  | 
				
			||||
festgelegten Nebenpflichten des Lizenznehmers kann der Lizenzgeber abweichend  | 
				
			||||
von Satz 3 ein beliebiges international zuständiges Gericht anrufen. | 
				
			||||
© 2000 CampusSource   Alle Rechte vorbehalten | 
				
			||||
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			||||
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			||||
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			||||
@ -0,0 +1,5 @@
				@@ -0,0 +1,5 @@
					 | 
				
			||||
# Hochschul-Repository_Skeleton | 
				
			||||
 | 
				
			||||
Verzeichnisstruktur einer SuperX/BI Webanwendung | 
				
			||||
 | 
				
			||||
Basis Verzeichnisstruktur einer SuperX/-Edustore Webanwendung | 
				
			||||
@ -0,0 +1,6 @@
				@@ -0,0 +1,6 @@
					 | 
				
			||||
#files or directories to be excluded: | 
				
			||||
.* | 
				
			||||
excludes* | 
				
			||||
includes* | 
				
			||||
rsync_to_h1.x | 
				
			||||
 | 
				
			||||
@ -0,0 +1,21 @@
				@@ -0,0 +1,21 @@
					 | 
				
			||||
#!/bin/bash | 
				
			||||
#Synchronisierung webapp zum Zielserver | 
				
			||||
#Benutzer Variablen: | 
				
			||||
#REMOTE_HOST ->Ziel-Hostname | 
				
			||||
#REMOTE_USER ->Ziel-Benutzerkennung | 
				
			||||
#REMOTE_DIR -> Zielpfad | 
				
			||||
 | 
				
			||||
#TODO: in LOCAL_DIR gelöschte Dateien werden nicht im REMOTE_DIR gelöscht  | 
				
			||||
 | 
				
			||||
if [ "$LOCAL_DIR" = ""  ] | 
				
			||||
	then | 
				
			||||
		LOCAL_DIR=`pwd` | 
				
			||||
fi | 
				
			||||
 | 
				
			||||
if [ "$REMOTE_HOST" = ""  ] | 
				
			||||
	then | 
				
			||||
		rsync -L -rauvz --delete --include="*/" --include-from=includes.txt.sam --exclude="*"  $LOCAL_DIR/* $REMOTE_DIR | 
				
			||||
	else | 
				
			||||
		rsync -L -rauvz --delete --include="*/" --include-from=includes.txt.sam --exclude="*" -e ssh $LOCAL_DIR/* "$REMOTE_USER"@"$REMOTE_HOST":$REMOTE_DIR | 
				
			||||
fi | 
				
			||||
 | 
				
			||||
@ -0,0 +1,23 @@
				@@ -0,0 +1,23 @@
					 | 
				
			||||
#!/bin/bash | 
				
			||||
#Synchronisierung webapp zum Zielserver | 
				
			||||
#Benutzer Variablen: | 
				
			||||
#REMOTE_HOST ->Ziel-Hostname | 
				
			||||
#REMOTE_USER ->Ziel-Benutzerkennung | 
				
			||||
#REMOTE_DIR -> Zielpfad | 
				
			||||
 | 
				
			||||
#TODO: in LOCAL_DIR gelöschte Dateien werden nicht im REMOTE_DIR gelöscht  | 
				
			||||
#TODO: webapps Ordner bei SuperX Platform | 
				
			||||
if [ "$LOCAL_DIR" = ""  ] | 
				
			||||
	then | 
				
			||||
		LOCAL_DIR=`pwd` | 
				
			||||
fi | 
				
			||||
 | 
				
			||||
 | 
				
			||||
 | 
				
			||||
if [ "$REMOTE_HOST" = ""  ] | 
				
			||||
	then | 
				
			||||
		rsync -L -rauvz --delete --include="*/" --include-from=includes.txt.sam --exclude="*"  $LOCAL_DIR/WEB-INF/conf/edustore/db/* $REMOTE_DIR/db | 
				
			||||
	else | 
				
			||||
		rsync -L -rauvz --delete --include="*/" --include-from=includes.txt.sam --exclude="*" -e ssh $LOCAL_DIR/WEB-INF/conf/edustore/db/* "$REMOTE_USER"@"$REMOTE_HOST":$REMOTE_DIR/db | 
				
			||||
fi | 
				
			||||
 | 
				
			||||
					Loading…
					
					
				
		Reference in new issue