From 698ab19b7e085ba9001e5303ae1c06483e6380e2 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: danielq Date: Wed, 28 Sep 2022 08:34:27 +0000 Subject: [PATCH] Test --- CampusSource · AGB und Lizenz.html | 265 ---------------------------- 1 file changed, 265 deletions(-) delete mode 100644 CampusSource · AGB und Lizenz.html diff --git a/CampusSource · AGB und Lizenz.html b/CampusSource · AGB und Lizenz.html deleted file mode 100644 index cea78c3..0000000 --- a/CampusSource · AGB und Lizenz.html +++ /dev/null @@ -1,265 +0,0 @@ - - - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Lizenz - ------------------------------------------------------------------------- - - * Vorbemerkung <#vorb> - * Vertragsgegenstand <#vertrag> - * Sorgfaltspflichten des Lizenznehmers <#sorgfalt> - * Lizenz <#lizenz> - * Schutzrechte Dritter <#schutz> - * Datenschutz <#daten> - * Schriftform <#schrift> - * Gerichtsstand <#gericht> - ------------------------------------------------------------------------- - -Mit CampusSource wird die Nutzung universitärer Entwicklungen durch -Dritte zu den Bedingungen der General GNU Public Licence (GPL) -ermöglicht, die eine der bekanntesten Open Source-Lizenzen ist. - -Die GPL ist eine Lizenz, die dem amerikanischen Recht, nicht jedoch dem -deutschen Recht genügt. So sind einige Passagen der GPL nach dem -deutschen Recht nicht wirksam. CampusSource hat aus diesem Grunde -Allgemeine Geschäftsbedingungen formuliert, die die Interpretation der -GPL unter deutschem Recht vornimmt und ergänzt. - - - Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der -  CampusSource-Software - - - 1. Vorbemerkung - -Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen -zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die -FernUniversität in Hagen, diese wiederum vertreten durch die -CampusSource Geschäftsstelle bei der FernUniversität in Hagen, -Universitätsstraße 11, D-58097 Hagen (im Folgenden "Lizenzgeber" -genannt) und dem Nutzer (im Folgenden "Lizenznehmer" genannt) der -CampusSource-Software. Sie sind ebenso wie die GNU General Public -License (siehe dazu Abschnitt 4 "Lizenz" <#lizenz>) Bestandteil des -zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer geschlossenen Vertrages. - -Die GNU General Public License (im Folgenden GPL genannt) finden Sie im -Internet unter www.gnu.org/copyleft/gpl.html -, eine deutsche Übersetzung unter -www.gnu.de/gpl-ger.html . - - - 2. Vertragsgegenstand - -Gegenstand des Vertragsangebotes des Lizenzgebers ist die auf diesem -Server befindliche Software des CampusSource-Projektes (im Folgenden -"Software" genannt) und dazugehöriges Begleitmaterial. - -Der Lizenzgeber bietet dem Lizenznehmer nach erfolgter Registrierung - die folgenden Leistungen an: - - 1. Der Lizenzgeber verschafft dem Lizenznehmer die Möglichkeit, auf - elektronischem Weg Zugang zur Software, deren Dokumentation und zu - Erfahrungsberichten zu erhalten und sich einen Überblick über das - Softwareangebot zu verschaffen. - 2. Der Lizenzgeber gestattet dem Lizenznehmer, die Software - physikalisch downzuloaden. - 3. Der Lizenzgeber überträgt die in Abschnitt 4 "Lizenz" <#lizenz> - näher bezeichneten Nutzungsrechte auf den Lizenznehmer. - -Lizenzgeber und Lizenznehmer sind sich einig darüber, dass die -Inanspruchnahme der unter 1.) bis 3.) angebotenen Leistungen -unentgeltlich, schenkungsweise erfolgen soll. Dies bedeutet jedoch -nicht, dass der Lizenzgeber irgendwelche durch die Nutzung des Angebots -entstandenen Kosten übernimmt. - -*Sofern der Lizenznehmer die Software bearbeitet und diese Bearbeitung -Dritten zugänglich macht, ist er verpflichtet, dem Lizenzgeber auch eine -Kopie der Bearbeitung kostenlos zukommen zu lassen, oder, sofern die -Bearbeitung öffentlich und kostenlos zugänglich ist, dem Lizenzgeber die -Quelle mitzuteilen.* - -Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten -Nebenpflichten stellen keine Gegenleistung im Sinne des Bürgerlichen -Rechts dar und sind für den Lizenznehmer verbindlich. Nicht Gegenstand -des Vertrages sind irgendeine Form von Softwareinstallation, -Softwarepflege oder Beratung im Zusammenhang mit der Software. -Insbesondere wird durch die mit der Software beigefügte oder für die -Software bereit gestellte Information oder Dokumentation kein -Beratungsvertrag angeboten. Wenn Sie solche Dienstleistungen wünschen, -wenden Sie sich an die CampusSource Geschäftsstelle. - -Der Lizenzgeber behält sich vor, das Leistungsangebot jederzeit -einzustellen. Bezüglich bereits empfangener Leistungen bleiben die -Verpflichtungen beider Parteien hiervon unberührt, insbesondere -entfallen dadurch nicht die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen -festgelegten Nebenpflichten des Lizenznehmers. - -Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der -Lizenznehmer das oben genannte Leistungspaket nur teilweise in Anspruch -nimmt. - - - 3. Sorgfaltspflichten des Lizenznehmers - -Der Lizenznehmer ist verpflichtet, sein Passwort sorgfältig -aufzubewahren und Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Lizenznehmer -haftet für alle Schäden, die aus der Verletzung dieser Sorgfaltspflicht -entstehen. - - - 4. Lizenz - -Die Nutzungsrechte, welche der Lizenznehmer erhält, ergeben sich aus der -GNU General Public License. Diese Nutzungsrechte sind dinglich - im -Sinne des Urheberrechts - mit der Software verknüpft und gelten auch -dann, wenn der Lizenznehmer keine Kenntnis davon nimmt. Die GNU General -Public License (im Folgenden GPL genannt) finden Sie im Internet unter -www.gnu.org/copyleft/gpl.html , -eine deutsche Übersetzung unter www.gnu.de/gpl-ger.html -. - -Die GPL ist zu dem Zweck entworfen worden, dass Sie die unter diese -Lizenz gestellte Software weitergeben und verändern dürfen. Wenn Sie die -Software verändern und weitergeben, müssen Sie den Quellcode der -bearbeiteten Software wieder unter die GPL stellen und den Quellcode -zugänglich machen, so dass auch andere von Ihrem Werk profitieren, wie -auch Sie von der erhaltenen Software profitiert haben. Auf diese Art und -Weise soll ein System von jedermann frei zugänglicher Software -geschaffen werden. - -Der Lizenzgeber weist den Lizenznehmer darauf hin, dass die GPL in den -USA entworfen wurde und daher einige Bestimmungen nach deutschem Recht -nicht wirksam sind oder in Deutschland rechtlich anders beurteilt werden -als in den USA: - - 1. Die Formulierung "You may charge a fee for the physical act of - transferring a copy" in Abschnitt 1 der GPL ist nach deutschem Recht - so zu verstehen, dass nur eine angemessene, marktübliche - Gegenleistung für die Anfertigung einer Kopie verlangt werden darf. - Sofern eine das marktübliche überschreitende Gegenleistung für das - Anfertigen von Kopien verlangt werden würde, hätte dies neben einer - möglichen Lizenzverletzung zur Folge, dass die durch die kostenlose - Weitergabe bestehende Haftungsprivilegierung wegfallen könnte und - der Lizenznehmer wie ein Verkäufer oder Unternehmer (Werkvertrag) - bei Mängeln auf Schadensersatz haftet. - 2. Abschnitt 11 und 12 der GPL (Haftungsausschluss) verstoßen gegen das - "Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen - Geschäftsbedingungen" (AGBG) und sind nach deutschem Recht - unwirksam. An ihre Stelle treten die entsprechenden Bestimmungen des - Bürgerlichen Rechts §§ 521ff. (Haftung des Schenkers). - -Es folgt eine kurze unvollständige Zusammenfassung der GPL. Der -Lizenznehmer ist verpflichtet, die weiterführenden und präziseren -Bestimmungen der GPL zu beachten. Der Lizenznehmer wird darauf -hingewiesen, dass die GPL einige (auflösende) Bedingungen enthält, bei -deren Verletzung die dem Lizenznehmer übertragenen Nutzungsrechte -automatisch ohne jeden Widerruf erlöschen und eine weitere Nutzung des -Programms zu einer (strafbaren) Urheberrechtsverletzung wird. - - 1. Die Lizenz erlaubt dem Lizenznehmer das Ausführen der Programme zu - jedem Zweck. Gesetzliche Einschränkungen werden hiervon nicht berührt. - 2. Der Lizenznehmer darf unveränderte Kopien des Quellcodes anfertigen - und weiter verbreiten, unter der Bedingung, dass mit der Kopie ein - entsprechender Urheberrechtsvermerk sowie ein Haftungsausschluss - veröffentlicht wird und dass alle die GPL betreffenden Hinweise - unverändert weitergegeben werden. Ein Entgelt darf nur für die - Anfertigung von Kopien oder für das Anbieten einer Garantie genommen - werden. Näheres enthält § 1 GPL. - 3. Der Lizenznehmer darf das Programm verändern und die so entstandene - Bearbeitung unter der Bedingung vervielfältigen und verbreiten, dass - er einen auffälligen Vermerk über die vorgenommenen Modifizierungen - anbringt, die Kopien der Bearbeitung ohne Lizenzgebühren unter den - Bedingungen der GPL verbreitet und dafür sorgt, dass das Programm - bei interaktiver Nutzung einen Urheberrechtsvermerk ausgibt. Näheres - regelt § 2 GPL. - 4. Der Lizenznehmer darf das Programm oder eine Bearbeitung als - Objectcode oder in ausführbarer Form unter Berücksichtigung der - letzten beiden Abschnitte unter der Bedingung vervielfältigen und - verbreiten, dass er den Quelltext beifügt oder eine der in § 3 GPL - genannten Alternativen erfüllt. Näheres regelt § 3 GPL. - 5. Sollte dem Lizenznehmer infolge eines Gerichtsurteils oder durch - einen gerichtlichen Vergleich Bedingungen auferlegt werden, die der - GPL widersprechen, so entbindet dies den Lizenznehmer nicht von der - Einhaltung der GPL. Näheres regelt § 7 GPL. - - 5. Schutzrechte Dritter - -Der Lizenzgeber geht davon aus, dass der Besitz und der vertragsgemäße -Gebrauch der Software keine Schutzrechte Dritter für den Bereich der BRD -beeinträchtigt. Im Zusammenhang mit einer möglichen Beeinträchtigung der -Schutzrechte Dritter werden die folgenden Nebenpflichten vereinbart: - - 1. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, dass er weder für sich noch im - Auftrag eines Dritten die Software zu dem Zweck verwendet, diese - nach Schutzrechtsverletzungen zu untersuchen oder untersuchen zu - lassen. - 2. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Lizenzgeber unverzüglich zu - benachrichtigen, wenn Dritte Schutzrechtsverletzungen geltend machen. - 3. Hat der Lizenznehmer den Eindruck, dass die Software Patente oder - andere Schutzrechte Dritter verletzt, so ist er verpflichtet, den - Lizenzgeber unverzüglich schriftlich unter Beifügung einer genauen - Beschreibung der Verletzungshandlung zu unterrichten. Es ist dem - Lizenznehmer untersagt, andere natürliche oder juristische Personen - ohne schriftliches Einverständnis des Lizenzgebers zu informieren. - -Bei Verletzung einer der obigen Nebenpflichten verpflichtet sich der -Lizenznehmer, dem Lizenzgeber Schadensersatz für alle durch die -Verletzung entstandenen Schäden (einschließlich der Prozesskosten) zu -leisten. Ist die Verletzung einer solchen Nebenpflicht festgestellt, so -genügt es, wenn der Lizenzgeber plausibel darlegt, dass der Schaden -durch die Verletzung entstanden ist. Den Lizenznehmer trifft die volle -Beweislast für das Gegenteil. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, dem -Lizenzgeber alle Auskünfte im Zusammenhang mit der Verletzung einer der -obigen Nebenpflichten zu erteilen. - -Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass zur CampusSource-Software nicht -die Software anderer Hersteller gehört, mit der die -CampusSource-Software zusammen arbeiten kann oder die für den Betrieb -der CampusSource-Software notwendigerweise vorhanden sein muss, wie z. -B. WWW-Server, Funktionsbibliotheken, Werkzeugsysteme und -Datenbankmanagementsysteme. Die Lizenzen für diese Software müssen vom -jeweiligen Hersteller separat erworben werden. Die GPL gilt für diese -Software in der Regel nicht. - - - 6. Datenschutz - -Der Lizenzgeber verpflichtet sich, bezüglich der bei der Registrierung - angegebenen Daten die -einschlägigen landes- und bundesrechtlichen Datenschutzbestimmungen -einzuhalten. Alle Verbindungen zu diesem Server im Download- und -Registrierbereich werden in einem LOG-File aufgezeichnet. Bitte beachten -Sie dazu unsere Datenschutzerklärung -. - - - 7. Schriftform - -Alle Nebenabreden, die zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer -abgeschlossen werden, bedürfen der Schriftform. Eine Abänderung oder -Aufhebung dieser Klausel bedarf ebenfalls der Schriftform. - - - 8. Gerichtsstand - -Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hagen, -sofern der Lizenznehmer Kaufmann, eine juristische Person des -öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. - -Die Parteien vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts. Sollte nach -Internationalem Verfahrensrecht die Zuständigkeit eines deutschen -Gerichts möglich sein, so vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit der -deutschen Gerichtsbarkeit und innerhalb Deutschlands die Zuständigkeit -des Amtsgerichtes bzw. Landgerichtes Hagen. Bezüglich der in Abschnitt 5 -"Schutzrechte Dritter" <#schutz> festgelegten Nebenpflichten des -Lizenznehmers kann der Lizenzgeber abweichend von Satz 3 ein beliebiges -international zuständiges Gericht anrufen. - -© 2000 CampusSource ♦ Alle Rechte vorbehalten. - -[ Seitenanfang ] Zum Seitenanfang [ Seitenanfang ] <#top> -© 2000 - 2022 CampusSource ♦ -https://www.campussource.de/lizenz/ - ♦ letzte Änderung: 16.07.2018 ♦ -E-Mail an Webmaster [ RSS ] -