From 1eb93ebf23f7f9e4590b0bd8851aea4022d9e72a Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: danielq Date: Tue, 27 Sep 2022 14:18:27 +0000 Subject: [PATCH] Lizenz --- CampusSource · AGB und Lizenz.html | 271 ++++++++++++++++++++++++++++ 1 file changed, 271 insertions(+) create mode 100644 CampusSource · AGB und Lizenz.html diff --git a/CampusSource · AGB und Lizenz.html b/CampusSource · AGB und Lizenz.html new file mode 100644 index 0000000..9d7c4e4 --- /dev/null +++ b/CampusSource · AGB und Lizenz.html @@ -0,0 +1,271 @@ + + + Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Lizenz + +------------------------------------------------------------------------ + + * Vorbemerkung <#vorb> + * Vertragsgegenstand <#vertrag> + * Sorgfaltspflichten des Lizenznehmers <#sorgfalt> + * Lizenz <#lizenz> + * Schutzrechte Dritter <#schutz> + * Datenschutz <#daten> + * Schriftform <#schrift> + * Gerichtsstand <#gericht> + +------------------------------------------------------------------------ + +Mit CampusSource wird die Nutzung universitärer Entwicklungen durch +Dritte zu den Bedingungen der General GNU Public Licence (GPL) +ermöglicht, die eine der bekanntesten Open Source-Lizenzen ist. + +Die GPL ist eine Lizenz, die dem amerikanischen Recht, nicht jedoch dem +deutschen Recht genügt. So sind einige Passagen der GPL nach dem +deutschen Recht nicht wirksam. CampusSource hat aus diesem Grunde +Allgemeine Geschäftsbedingungen formuliert, die die Interpretation der +GPL unter deutschem Recht vornimmt und ergänzt. + + + Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der +  CampusSource-Software + + + 1. Vorbemerkung + +Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen +zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die +FernUniversität in Hagen, diese wiederum vertreten durch die +CampusSource Geschäftsstelle bei der FernUniversität in Hagen, +Universitätsstraße 11, D-58097 Hagen (im Folgenden "Lizenzgeber" +genannt) und dem Nutzer (im Folgenden "Lizenznehmer" genannt) der +CampusSource-Software. Sie sind ebenso wie die GNU General Public +License (siehe dazu Abschnitt 4 "Lizenz" <#lizenz>) Bestandteil des +zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer geschlossenen Vertrages. + +Die GNU General Public License (im Folgenden GPL genannt) finden Sie im +Internet unter www.gnu.org/copyleft/gpl.html +, eine deutsche Übersetzung unter +www.gnu.de/gpl-ger.html . + + + 2. Vertragsgegenstand + +Gegenstand des Vertragsangebotes des Lizenzgebers ist die auf diesem +Server befindliche Software des CampusSource-Projektes (im Folgenden +"Software" genannt) und dazugehöriges Begleitmaterial. + +Der Lizenzgeber bietet dem Lizenznehmer nach erfolgter Registrierung + die folgenden Leistungen an: + + 1. Der Lizenzgeber verschafft dem Lizenznehmer die Möglichkeit, auf + elektronischem Weg Zugang zur Software, deren Dokumentation und zu + Erfahrungsberichten zu erhalten und sich einen Überblick über das + Softwareangebot zu verschaffen. + 2. Der Lizenzgeber gestattet dem Lizenznehmer, die Software + physikalisch downzuloaden. + 3. Der Lizenzgeber überträgt die in Abschnitt 4 "Lizenz" <#lizenz> + näher bezeichneten Nutzungsrechte auf den Lizenznehmer. + +Lizenzgeber und Lizenznehmer sind sich einig darüber, dass die +Inanspruchnahme der unter 1.) bis 3.) angebotenen Leistungen +unentgeltlich, schenkungsweise erfolgen soll. Dies bedeutet jedoch +nicht, dass der Lizenzgeber irgendwelche durch die Nutzung des Angebots +entstandenen Kosten übernimmt. + +*Sofern der Lizenznehmer die Software bearbeitet und diese Bearbeitung +Dritten zugänglich macht, ist er verpflichtet, dem Lizenzgeber auch eine +Kopie der Bearbeitung kostenlos zukommen zu lassen, oder, sofern die +Bearbeitung öffentlich und kostenlos zugänglich ist, dem Lizenzgeber die +Quelle mitzuteilen.* + +Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten +Nebenpflichten stellen keine Gegenleistung im Sinne des Bürgerlichen +Rechts dar und sind für den Lizenznehmer verbindlich. Nicht Gegenstand +des Vertrages sind irgendeine Form von Softwareinstallation, +Softwarepflege oder Beratung im Zusammenhang mit der Software. +Insbesondere wird durch die mit der Software beigefügte oder für die +Software bereit gestellte Information oder Dokumentation kein +Beratungsvertrag angeboten. Wenn Sie solche Dienstleistungen wünschen, +wenden Sie sich an die CampusSource Geschäftsstelle. + +Der Lizenzgeber behält sich vor, das Leistungsangebot jederzeit +einzustellen. Bezüglich bereits empfangener Leistungen bleiben die +Verpflichtungen beider Parteien hiervon unberührt, insbesondere +entfallen dadurch nicht die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen +festgelegten Nebenpflichten des Lizenznehmers. + +Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der +Lizenznehmer das oben genannte Leistungspaket nur teilweise in Anspruch +nimmt. + + + 3. Sorgfaltspflichten des Lizenznehmers + +Der Lizenznehmer ist verpflichtet, sein Passwort sorgfältig +aufzubewahren und Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Lizenznehmer +haftet für alle Schäden, die aus der Verletzung dieser Sorgfaltspflicht +entstehen. + + + 4. Lizenz + +Die Nutzungsrechte, welche der Lizenznehmer erhält, ergeben sich aus der +GNU General Public License. Diese Nutzungsrechte sind dinglich - im +Sinne des Urheberrechts - mit der Software verknüpft und gelten auch +dann, wenn der Lizenznehmer keine Kenntnis davon nimmt. Die GNU General +Public License (im Folgenden GPL genannt) finden Sie im Internet unter +www.gnu.org/copyleft/gpl.html , +eine deutsche Übersetzung unter www.gnu.de/gpl-ger.html +. + +Die GPL ist zu dem Zweck entworfen worden, dass Sie die unter diese +Lizenz gestellte Software weitergeben und verändern dürfen. Wenn Sie die +Software verändern und weitergeben, müssen Sie den Quellcode der +bearbeiteten Software wieder unter die GPL stellen und den Quellcode +zugänglich machen, so dass auch andere von Ihrem Werk profitieren, wie +auch Sie von der erhaltenen Software profitiert haben. Auf diese Art und +Weise soll ein System von jedermann frei zugänglicher Software +geschaffen werden. + +Der Lizenzgeber weist den Lizenznehmer darauf hin, dass die GPL in den +USA entworfen wurde und daher einige Bestimmungen nach deutschem Recht +nicht wirksam sind oder in Deutschland rechtlich anders beurteilt werden +als in den USA: + + 1. Die Formulierung "You may charge a fee for the physical act of + transferring a copy" in Abschnitt 1 der GPL ist nach deutschem Recht + so zu verstehen, dass nur eine angemessene, marktübliche + Gegenleistung für die Anfertigung einer Kopie verlangt werden darf. + Sofern eine das marktübliche überschreitende Gegenleistung für das + Anfertigen von Kopien verlangt werden würde, hätte dies neben einer + möglichen Lizenzverletzung zur Folge, dass die durch die kostenlose + Weitergabe bestehende Haftungsprivilegierung wegfallen könnte und + der Lizenznehmer wie ein Verkäufer oder Unternehmer (Werkvertrag) + bei Mängeln auf Schadensersatz haftet. + 2. Abschnitt 11 und 12 der GPL (Haftungsausschluss) verstoßen gegen das + "Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen + Geschäftsbedingungen" (AGBG) und sind nach deutschem Recht + unwirksam. An ihre Stelle treten die entsprechenden Bestimmungen des + Bürgerlichen Rechts §§ 521ff. (Haftung des Schenkers). + +Es folgt eine kurze unvollständige Zusammenfassung der GPL. Der +Lizenznehmer ist verpflichtet, die weiterführenden und präziseren +Bestimmungen der GPL zu beachten. Der Lizenznehmer wird darauf +hingewiesen, dass die GPL einige (auflösende) Bedingungen enthält, bei +deren Verletzung die dem Lizenznehmer übertragenen Nutzungsrechte +automatisch ohne jeden Widerruf erlöschen und eine weitere Nutzung des +Programms zu einer (strafbaren) Urheberrechtsverletzung wird. + + 1. Die Lizenz erlaubt dem Lizenznehmer das Ausführen der Programme zu + jedem Zweck. Gesetzliche Einschränkungen werden hiervon nicht berührt. + 2. Der Lizenznehmer darf unveränderte Kopien des Quellcodes anfertigen + und weiter verbreiten, unter der Bedingung, dass mit der Kopie ein + entsprechender Urheberrechtsvermerk sowie ein Haftungsausschluss + veröffentlicht wird und dass alle die GPL betreffenden Hinweise + unverändert weitergegeben werden. Ein Entgelt darf nur für die + Anfertigung von Kopien oder für das Anbieten einer Garantie genommen + werden. Näheres enthält § 1 GPL. + 3. Der Lizenznehmer darf das Programm verändern und die so entstandene + Bearbeitung unter der Bedingung vervielfältigen und verbreiten, dass + er einen auffälligen Vermerk über die vorgenommenen Modifizierungen + anbringt, die Kopien der Bearbeitung ohne Lizenzgebühren unter den + Bedingungen der GPL verbreitet und dafür sorgt, dass das Programm + bei interaktiver Nutzung einen Urheberrechtsvermerk ausgibt. Näheres + regelt § 2 GPL. + 4. Der Lizenznehmer darf das Programm oder eine Bearbeitung als + Objectcode oder in ausführbarer Form unter Berücksichtigung der + letzten beiden Abschnitte unter der Bedingung vervielfältigen und + verbreiten, dass er den Quelltext beifügt oder eine der in § 3 GPL + genannten Alternativen erfüllt. Näheres regelt § 3 GPL. + 5. Sollte dem Lizenznehmer infolge eines Gerichtsurteils oder durch + einen gerichtlichen Vergleich Bedingungen auferlegt werden, die der + GPL widersprechen, so entbindet dies den Lizenznehmer nicht von der + Einhaltung der GPL. Näheres regelt § 7 GPL. + 6. Wenn die Verbreitung oder die Benutzung des Programms in bestimmten + Staaten durch Patent- oder Urheberrecht eingeschränkt ist, kann der + Lizenznehmer bei der Verbreitung des Programms durch einen + entsprechenden Vermerk bestimmen, dass die Verbreitung des Programms + in bestimmten Staaten ausgeschlossen ist. Näheres regelt § 8 GPL. + + + 5. Schutzrechte Dritter + +Der Lizenzgeber geht davon aus, dass der Besitz und der vertragsgemäße +Gebrauch der Software keine Schutzrechte Dritter für den Bereich der BRD +beeinträchtigt. Im Zusammenhang mit einer möglichen Beeinträchtigung der +Schutzrechte Dritter werden die folgenden Nebenpflichten vereinbart: + + 1. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, dass er weder für sich noch im + Auftrag eines Dritten die Software zu dem Zweck verwendet, diese + nach Schutzrechtsverletzungen zu untersuchen oder untersuchen zu + lassen. + 2. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Lizenzgeber unverzüglich zu + benachrichtigen, wenn Dritte Schutzrechtsverletzungen geltend machen. + 3. Hat der Lizenznehmer den Eindruck, dass die Software Patente oder + andere Schutzrechte Dritter verletzt, so ist er verpflichtet, den + Lizenzgeber unverzüglich schriftlich unter Beifügung einer genauen + Beschreibung der Verletzungshandlung zu unterrichten. Es ist dem + Lizenznehmer untersagt, andere natürliche oder juristische Personen + ohne schriftliches Einverständnis des Lizenzgebers zu informieren. + +Bei Verletzung einer der obigen Nebenpflichten verpflichtet sich der +Lizenznehmer, dem Lizenzgeber Schadensersatz für alle durch die +Verletzung entstandenen Schäden (einschließlich der Prozesskosten) zu +leisten. Ist die Verletzung einer solchen Nebenpflicht festgestellt, so +genügt es, wenn der Lizenzgeber plausibel darlegt, dass der Schaden +durch die Verletzung entstanden ist. Den Lizenznehmer trifft die volle +Beweislast für das Gegenteil. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, dem +Lizenzgeber alle Auskünfte im Zusammenhang mit der Verletzung einer der +obigen Nebenpflichten zu erteilen. + +Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass zur CampusSource-Software nicht +die Software anderer Hersteller gehört, mit der die +CampusSource-Software zusammen arbeiten kann oder die für den Betrieb +der CampusSource-Software notwendigerweise vorhanden sein muss, wie z. +B. WWW-Server, Funktionsbibliotheken, Werkzeugsysteme und +Datenbankmanagementsysteme. Die Lizenzen für diese Software müssen vom +jeweiligen Hersteller separat erworben werden. Die GPL gilt für diese +Software in der Regel nicht. + + + 6. Datenschutz + +Der Lizenzgeber verpflichtet sich, bezüglich der bei der Registrierung + angegebenen Daten die +einschlägigen landes- und bundesrechtlichen Datenschutzbestimmungen +einzuhalten. Alle Verbindungen zu diesem Server im Download- und +Registrierbereich werden in einem LOG-File aufgezeichnet. Bitte beachten +Sie dazu unsere Datenschutzerklärung +. + + + 7. Schriftform + +Alle Nebenabreden, die zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer +abgeschlossen werden, bedürfen der Schriftform. Eine Abänderung oder +Aufhebung dieser Klausel bedarf ebenfalls der Schriftform. + + + 8. Gerichtsstand + +Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hagen, +sofern der Lizenznehmer Kaufmann, eine juristische Person des +öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. + +Die Parteien vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts. Sollte nach +Internationalem Verfahrensrecht die Zuständigkeit eines deutschen +Gerichts möglich sein, so vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit der +deutschen Gerichtsbarkeit und innerhalb Deutschlands die Zuständigkeit +des Amtsgerichtes bzw. Landgerichtes Hagen. Bezüglich der in Abschnitt 5 +"Schutzrechte Dritter" <#schutz> festgelegten Nebenpflichten des +Lizenznehmers kann der Lizenzgeber abweichend von Satz 3 ein beliebiges +international zuständiges Gericht anrufen. + +© 2000 CampusSource ♦ Alle Rechte vorbehalten. + +[ Seitenanfang ] Zum Seitenanfang [ Seitenanfang ] <#top> +© 2000 - 2022 CampusSource ♦ +https://www.campussource.de/lizenz/ + ♦ letzte Änderung: 16.07.2018 ♦ +E-Mail an Webmaster [ RSS ] +