commit e5add7c1e2a6bcf203395e03bcc1be6eedfda3aa Author: Memtext <> Date: Mon Apr 17 11:15:27 2023 +0200 Initial commit diff --git a/LICENSE b/LICENSE new file mode 100644 index 0000000..87cbe97 --- /dev/null +++ b/LICENSE @@ -0,0 +1,248 @@ +CampusSource · AGB und Lizenz + + + + + +Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Lizenz + + + + +Mit CampusSource wird die Nutzung universitärer Entwicklungen durch Dritte zu +den Bedingungen der General GNU Public Licence (GPL) ermöglicht, die eine der +bekanntesten Opensource-Lizenzen ist. +Die GPL ist eine Lizenz, die dem amerikanischen Recht, nicht jedoch dem +deutschen Recht genügt. So sind einige Passagen der GPL nach dem deutschen Recht +nicht wirksam. CampusSource hat aus diesem Grunde Allgemeine +Geschäftsbedingungen formuliert, die die Interpretation der GPL unter deutschem +Recht vornimmt und ergänzt. + + + +Allgemeine Geschäftsbedingungen für die +Nutzung der Software der Initiative CampusSource + + +1. Vorbemerkung +Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem +Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die FernUniversität Hagen, diese +wiederum vertreten durch die Geschäftsstelle der Initiative CampusSource bei der +FernUniversität Hagen, Universitätsstraße 11, D-58097 Hagen (im Folgenden +»Lizenzgeber« genannt) und dem Nutzer (im Folgenden »Lizenznehmer« genannt) der +CampusSource-Software. Sie sind ebenso wie die GNU General Public License (siehe +dazu Abschnitt 4 »Lizenz«) Bestandteil des zwischen dem Lizenzgeber und dem +Lizenznehmer geschlossenen Vertrages. +Die GNU General Public License (im Folgenden GPL genannt) finden Sie im Internet +unter www.gnu.org/copyleft/gpl.html, eine deutsche Übersetzung unter +www.gnu.de/gpl-ger.html. + + + +2. Vertragsgegenstand +Gegenstand des Vertragsangebotes des Lizenzgebers ist die auf diesem Server +befindliche Software des CampusSource-Projektes (im Folgenden »Software« +genannt) und dazugehöriges Begleitmaterial. +Der Lizenzgeber bietet dem Lizenznehmer nach erfolgter Registrierung die +folgenden Leistungen an: + Der Lizenzgeber verschafft dem Lizenznehmer die Möglichkeit, auf + elektronischem Weg Zugang zur Software, deren Dokumentation und zu + Erfahrungsberichten zu erhalten und sich einen Überblick über das + Softwareangebot zu verschaffen. + + + Der Lizenzgeber gestattet dem Lizenznehmer, die Software physikalisch + downzuloaden. + + + Der Lizenzgeber überträgt die in Abschnitt 4 »Lizenz« näher bezeichneten + Nutzungsrechte auf den Lizenznehmer. + + +Lizenzgeber und Lizenznehmer sind sich einig darüber, dass die Inanspruchnahme +der unter 1.) bis 3.) angebotenen Leistungen unentgeltlich, schenkungsweise +erfolgen soll. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Lizenzgeber irgendwelche +durch die Nutzung des Angebots entstandenen Kosten übernimmt. +Sofern der Lizenznehmer die Software bearbeitet und diese Bearbeitung Dritten +zugänglich macht, ist er verpflichtet, dem Lizenzgeber auch eine Kopie der +Bearbeitung kostenlos zukommen zu lassen, oder, sofern die Bearbeitung +öffentlich und kostenlos zugänglich ist, dem Lizenzgeber die Quelle mitzuteilen. +Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Nebenpflichten +stellen keine Gegenleistung im Sinne des Bürgerlichen Rechts dar und sind für +den Lizenznehmer verbindlich. Nicht Gegenstand des Vertrages sind irgendeine +Form von Softwareinstallation, Softwarepflege oder Beratung im Zusammenhang mit +der Software. Insbesondere wird durch die mit der Software beigefügte oder für +die Software bereitgestellte Information oder Dokumentation kein +Beratungsvertrag angeboten. Wenn Sie solche Dienstleistungen wünschen, wenden +Sie sich an die Geschäftsstelle der Initiative CampusSource. +Der Lizenzgeber behält sich vor, das Leistungsangebot jederzeit einzustellen. +Bezüglich bereits empfangener Leistungen bleiben die Verpflichtungen beider +Parteien hiervon unberührt, insbesondere entfallen dadurch nicht die in diesen +Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Nebenpflichten des Lizenznehmers. +Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Lizenznehmer +das oben genannte Leistungspaket nur teilweise in Anspruch nimmt. + + + +3. Sorgfaltspflichten des Lizenznehmers +Der Lizenznehmer ist verpflichtet, sein Passwort sorgfältig aufzubewahren und +Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Lizenznehmer haftet für alle Schäden, +die aus der Verletzung dieser Sorgfaltspflicht entstehen. + + + +4. Lizenz +Die Nutzungsrechte, welche der Lizenznehmer erhält, ergeben sich aus der GNU +General Public License. Diese Nutzungsrechte sind dinglich - im Sinne des +Urheberrechts - mit der Software verknüpft und gelten auch dann, wenn der +Lizenznehmer keine Kenntnis davon nimmt. Die GNU General Public License (im +Folgenden GPL genannt) finden Sie im Internet unter +www.gnu.org/copyleft/gpl.html, eine deutsche Übersetzung unter +www.gnu.de/gpl-ger.html. +Die GPL ist zu dem Zweck entworfen worden, dass Sie die unter diese Lizenz +gestellte Software weitergeben und verändern dürfen. Wenn Sie die Software +verändern und weitergeben, müssen Sie den Quellcode der bearbeiteten Software +wieder unter die GPL stellen und den Quellcode zugänglich machen, so dass auch +andere von Ihrem Werk profitieren, wie auch Sie von der erhaltenen Software +profitiert haben. Auf diese Art und Weise soll ein System von jedermann frei +zugänglicher Software geschaffen werden. +Der Lizenzgeber weist den Lizenznehmer darauf hin, dass die GPL in den USA +entworfen wurde und daher einige Bestimmungen nach deutschem Recht nicht wirksam +sind oder in Deutschland rechtlich anders beurteilt werden als in den USA: + Die Formulierung »You may charge a fee for the physical act of transferring a + copy« in Abschnitt 1 der GPL ist nach deutschem Recht so zu verstehen, dass + nur eine angemessene, marktübliche Gegenleistung für die Anfertigung einer + Kopie verlangt werden darf. Sofern eine das marktübliche überschreitende + Gegenleistung für das Anfertigen von Kopien verlangt werden würde, hätte dies + neben einer möglichen Lizenzverletzung zur Folge, dass die durch die + kostenlose Weitergabe bestehende Haftungsprivilegierung wegfallen könnte und + der Lizenznehmer wie ein Verkäufer oder Unternehmer (Werkvertrag) bei Mängeln + auf Schadensersatz haftet. + + + Abschnitt 11 und 12 der GPL (Haftungsausschluss) verstoßen gegen das »Gesetz + zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen« (AGBG) und sind + nach deutschem Recht unwirksam. An ihre Stelle treten die entsprechenden + Bestimmungen des Bürgerlichen Rechts §§ 521ff. (Haftung des Schenkers). + + +Es folgt eine kurze unvollständige Zusammenfassung der GPL. Der Lizenznehmer ist +verpflichtet, die weiterführenden und präziseren Bestimmungen der GPL zu +beachten. Der Lizenznehmer wird darauf hingewiesen, dass die GPL einige +(auflösende) Bedingungen enthält, bei deren Verletzung die dem Lizenznehmer +übertragenen Nutzungsrechte automatisch ohne jeden Widerruf erlöschen und eine +weitere Nutzung des Programms zu einer (strafbaren) Urheberrechtsverletzung +wird. + Die Lizenz erlaubt dem Lizenznehmer das Ausführen der Programme zu jedem + Zweck. Gesetzliche Einschränkungen werden hiervon nicht berührt. + + + Der Lizenznehmer darf unveränderte Kopien des Quellcodes anfertigen und + weiterverbreiten, unter der Bedingung, dass mit der Kopie ein entsprechender + Urheberrechtsvermerk sowie ein Haftungsausschluß veröffentlicht wird und dass + alle die GPL betreffenden Hinweise unverändert weitergegeben werden. Ein + Entgelt darf nur für die Anfertigung von Kopien oder für das Anbieten einer + Garantie genommen werden. Näheres enthält § 1 GPL. + + + Der Lizenznehmer darf das Programm verändern und die so entstandene + Bearbeitung unter der Bedingung vervielfältigen und verbreiten, dass er einen + auffälligen Vermerk über die vorgenommenen Modifizierungen anbringt, die + Kopien der Bearbeitung ohne Lizenzgebühren unter den Bedingungen der GPL + verbreitet und dafür sorgt, dass das Programm bei interaktiver Nutzung einen + Urheberrechtsvermerk ausgibt. Näheres regelt § 2 GPL. + + + Der Lizenznehmer darf das Programm oder eine Bearbeitung als Objectcode oder + in ausführbarer Form unter Berücksichtigung der letzten beiden Abschnitte + unter der Bedingung vervielfältigen und verbreiten, dass er den Quelltext + beifügt oder eine der in § 3 GPL genannten Alternativen erfüllt. Näheres + regelt § 3 GPL. + + + Sollte dem Lizenznehmer infolge eines Gerichtsurteils oder durch einen + gerichtlichen Vergleich Bedingungen auferlegt werden, die der GPL + widersprechen, so entbindet dies den Lizenznehmer nicht von der Einhaltung der + GPL. Näheres regelt § 7 GPL. + + + Wenn die Verbreitung oder die Benutzung des Programms in bestimmten Staaten + durch Patent- oder Urheberrecht eingeschränkt ist, kann der Lizenznehmer bei + der Verbreitung des Programms durch einen entsprechenden Vermerk bestimmen, + dass die Verbreitung des Programms in bestimmten Staaten ausgeschlossen ist. + Näheres regelt § 8 GPL. + + + + + +5. Schutzrechte Dritter +Der Lizenzgeber geht davon aus, dass der Besitz und der vertragsgemäße Gebrauch +der Software keine Schutzrechte Dritter für den Bereich der BRD beeinträchtigt. +Im Zusammenhang mit einer möglichen Beeinträchtigung der Schutzrechte Dritter +werden die folgenden Nebenpflichten vereinbart: + Der Lizenznehmer verpflichtet sich, dass er weder für sich noch im Auftrag + eines Dritten die Software zu dem Zweck verwendet, diese nach + Schutzrechtsverletzungen zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. + + + Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Lizenzgeber unverzüglich zu + benachrichtigen, wenn Dritte Schutzrechtsverletzungen geltend machen. + + + Hat der Lizenznehmer den Eindruck, dass die Software Patente oder andere + Schutzrechte Dritter verletzt, so ist er verpflichtet, den Lizenzgeber + unverzüglich schriftlich unter Beifügung einer genauen Beschreibung der + Verletzungshandlung zu unterrichten. Es ist dem Lizenznehmer untersagt, andere + natürliche oder juristische Personen ohne schriftliches Einverständnis des + Lizenzgebers zu informieren. + + +Bei Verletzung einer der obigen Nebenpflichten verpflichtet sich der +Lizenznehmer, dem Lizenzgeber Schadensersatz für alle durch die Verletzung +entstandenen Schäden (einschließlich der Prozeßkosten) zu leisten. Ist die +Verletzung einer solchen Nebenpflicht festgestellt, so genügt es, wenn der +Lizenzgeber plausibel darlegt, dass der Schaden durch die Verletzung entstanden +ist. Den Lizenznehmer trifft die volle Beweislast für das Gegenteil. Der +Lizenznehmer verpflichtet sich, dem Lizenzgeber alle Auskünfte im Zusammenhang +mit der Verletzung einer der obigen Nebenpflichten zu erteilen. +Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass zur CampusSource-Software nicht die +Software anderer Hersteller gehört, mit der die CampusSource-Software +zusammenarbeiten kann oder die für den Betrieb der CampusSource-Software +notwendigerweise vorhanden sein muss, wie z. B. WWW-Server, +Funktionsbibliotheken, Werkzeugsysteme und Datenbankmanagementsysteme. Die +Lizenzen für diese Software müssen vom jeweiligen Hersteller separat erworben +werden. Die GPL gilt für diese Software in der Regel nicht. + + + +6. Datenschutz +Der Lizenzgeber verpflichtet sich, bezüglich der bei der Registrierung +angegebenen Daten die einschlägigen landes- und bundesrechtlichen +Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Alle Verbindungen zu diesem Server im +Download- und Registrierbereich werden in einem LOG-File aufgezeichnet. + + + +7. Schriftform +Alle Nebenabreden, die zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer +abgeschlossen werden, bedürfen der Schriftform. Eine Abänderung oder Aufhebung +dieser Klausel bedarf ebenfalls der Schriftform. + + + +8. Gerichtsstand +Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hagen, sofern der +Lizenznehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein +öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. +Die Parteien vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts. Sollte nach +Internationalem Verfahrensrecht die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts +möglich sein, so vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit der deutschen +Gerichtsbarkeit und innerhalb Deutschlands die Zuständigkeit des Amtsgerichtes +bzw. Landgerichtes Hagen. Bezüglich der in Abschnitt 5 »Schutzrechte Dritter« +festgelegten Nebenpflichten des Lizenznehmers kann der Lizenzgeber abweichend +von Satz 3 ein beliebiges international zuständiges Gericht anrufen. +© 2000 CampusSource Alle Rechte vorbehalten + + + diff --git a/README.md b/README.md new file mode 100644 index 0000000..e133071 --- /dev/null +++ b/README.md @@ -0,0 +1,5 @@ +# Hochschul-Repository_Skeleton + +Verzeichnisstruktur einer SuperX/BI Webanwendung + +Basis Verzeichnisstruktur einer SuperX/-Edustore Webanwendung diff --git a/excludes.txt.sam b/excludes.txt.sam new file mode 100644 index 0000000..2e5c915 --- /dev/null +++ b/excludes.txt.sam @@ -0,0 +1,6 @@ +#files or directories to be excluded: +.* +excludes* +includes* +rsync_to_h1.x + diff --git a/includes.txt.sam b/includes.txt.sam new file mode 100644 index 0000000..319abb4 --- /dev/null +++ b/includes.txt.sam @@ -0,0 +1,2 @@ +#Dateiliste +README.txt.sam diff --git a/rsync_to_h1.x b/rsync_to_h1.x new file mode 100755 index 0000000..d626e99 --- /dev/null +++ b/rsync_to_h1.x @@ -0,0 +1,21 @@ +#!/bin/bash +#Synchronisierung webapp zum Zielserver +#Benutzer Variablen: +#REMOTE_HOST ->Ziel-Hostname +#REMOTE_USER ->Ziel-Benutzerkennung +#REMOTE_DIR -> Zielpfad + +#TODO: in LOCAL_DIR gelöschte Dateien werden nicht im REMOTE_DIR gelöscht + +if [ "$LOCAL_DIR" = "" ] + then + LOCAL_DIR=`pwd` +fi + +if [ "$REMOTE_HOST" = "" ] + then + rsync -L -rauvz --delete --include="*/" --include-from=includes.txt.sam --exclude="*" $LOCAL_DIR/* $REMOTE_DIR + else + rsync -L -rauvz --delete --include="*/" --include-from=includes.txt.sam --exclude="*" -e ssh $LOCAL_DIR/* "$REMOTE_USER"@"$REMOTE_HOST":$REMOTE_DIR +fi + diff --git a/rsync_to_superx.x b/rsync_to_superx.x new file mode 100755 index 0000000..abf0dd9 --- /dev/null +++ b/rsync_to_superx.x @@ -0,0 +1,23 @@ +#!/bin/bash +#Synchronisierung webapp zum Zielserver +#Benutzer Variablen: +#REMOTE_HOST ->Ziel-Hostname +#REMOTE_USER ->Ziel-Benutzerkennung +#REMOTE_DIR -> Zielpfad + +#TODO: in LOCAL_DIR gelöschte Dateien werden nicht im REMOTE_DIR gelöscht +#TODO: webapps Ordner bei SuperX Platform +if [ "$LOCAL_DIR" = "" ] + then + LOCAL_DIR=`pwd` +fi + + + +if [ "$REMOTE_HOST" = "" ] + then + rsync -L -rauvz --delete --include="*/" --include-from=includes.txt.sam --exclude="*" $LOCAL_DIR/WEB-INF/conf/edustore/db/* $REMOTE_DIR/db + else + rsync -L -rauvz --delete --include="*/" --include-from=includes.txt.sam --exclude="*" -e ssh $LOCAL_DIR/WEB-INF/conf/edustore/db/* "$REMOTE_USER"@"$REMOTE_HOST":$REMOTE_DIR/db +fi +